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Wirtschaftsministerium fördert hörfreundliche Betriebe

07.02.2017

Wirtschaftsministerium fördert hörfreundliche Übernachtungsbetriebe und Freizeiteinrichtungen

Wirtschaftsministerium fördert hörfreundliche Übernachtungsbetriebe und Freizeiteinrichtungen

Um das regionale „Netzwerk Hören“ voran zu bringen, hat Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger neue Fördermöglichkeiten geschaffen. „Davon können Übernachtungsbetriebe und Freizeiteinrichtungen im Saarland profitieren, die ihr Haus barrierefrei für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen ausrichten möchten“, sagte sie.
Rehlinger: „Ziel ist es, der immer größer werdenden Zielgruppe von hörbeeinträchtigten Menschen neben der herausragenden medizinisch-therapeutischen Versorgung auch Urlaubs- und Freizeitmöglichkeiten zu bieten.“ Mit entsprechenden Investitionen in mobile oder fest installierte Höranlagen, Hörschleifen an Rezeptionen sowie sogenannten Hörsets für Hotelzimmer können die Einrichtungen für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen einen enormen Mehrwert bieten. Je mehr Einrichtungen sich beteiligen, „desto professioneller können die Touristiker ihre Angebote für diese Zielgruppe entlang der Dienstleistungskette für den Gast zusammenstellen“, so die Wirtschaftsministerin.
Das Wirtschaftsministerium fördert diese Hilfsmittel beim Einsatz in öffentlichen Einrichtungen mit 70 Prozent und in privaten Betrieben mit 20 Prozent. Hierfür hat das Ministerium Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro reserviert. Die Anträge
werden bei den Touristikern der jeweiligen Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken gesammelt und von dort an das Ministerium übermittelt.
Auskünfte erteilt die Managerin des Projektes „Netzwerk Hören“, Carola Heimann, c/o Tourismus Zentrale Saarland GmbH, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken, Tel. 0681/92720-30, Mail: heimann@tz-s.de.
Das Projekt ist zeitlich befristet und endet am 31.12.2017. Die Förderantrage der Landkreise und des Regionalverbandes müssen bis 30. Juni 2017 gestellt werden.

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