Erklärung zur Barrierefreiheit

07.01.2022

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12e SBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Der Herausgeber dieses Portals ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12e SBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.hoeren.saarland der Tourismus Zentrale Saarland GmbH

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die Webseite wurde nach WCAG 2.0 Standards umgesetzt.

Es wird dauernd daran gearbeitet, die Barrierefreiheit dieser Seite zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige eingebundene Videos enthalten keine Untertitel / Gebärdenübersetzung
  • Eingebundene Videos enthalten keine Transkription.
  • Bildunterschriften werden nur teilweise angezeigt

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.09.2020 erstellt. Das Datum der letzten Überprüfung oder Aktualisierung wird durch das Erscheinungsdatum zu Anfang dieses Artikels wiedergegeben.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Hier geht es zum Kontaktformular

Tourismus Zentrale Saarland GmbH

Trierer Str. 10
66111 Saarbrücken

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Behindertenpolitik https://www.saarland.de/msgff/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/menschenmitbehinderungen/behindertenpolitik/behindertenpolitik.html oder telefonisch/ per Mail bei dem Referat Sozialpolitik, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben https://www.saarland.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/msgff/abteilung-b/referat_b1_gohrbandt.html

Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.

Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefeiheit Saarland

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/bundeslaender/saarland/

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